Kosten
Vorher die Detektiv Kosten genau abklären!
Wer einen Privatdetektiv beauftragen will, sollte auf jeden Fall vorher genau die Kosten, Honorare und Spesen abklären. Ein scheinbar günstiges Honorar kann schnell teuer werden, wenn nachher versteckte Kosten und Gebühren anfallen. Eine gute Detektei legt gleich von Anfang an alle voraussichtlichen Kosten auf den Tisch.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Detektei über ein Detektivbüro verfügt. Einige Detekteien vereinbaren Treffen in Restaurants oder Cafés. Das entspricht nicht der Arbeitsweise einer seriösen Detektei.
www.city-detektei-berlin.de/kontakt
Wir halten die Detektei-kosten für einen Detektiv und seinen Stundenlohn transparent. Wer eine Detektei als Unternehmen bucht, kann die Detektivkosten bzw. die Kosten der Detektei unter anderem von der Steuer absetzen. Private Aufträge aus dem privaten Bereich werden ebenso aufgeführt. Die Kosten einer Detektei sind vergleichbar.
Unsere Detektivkosten auf einen Blick:
Wir bieten Ihnen eine stundengenaue Abrechnung, Arbeitsberichte und auf Wunsch Protokolle einer Observation an. Als seriöse und renommierte Detektei in Berlin führen wir unsere Ermittlungen diskret und professionell aus. Ein Ermittler in Berlin und in Brandenburg muss nicht teuer sein. Hier finden Sie die Kosten unserer Privatdetektei im Überblick: Wir, als Privatdetektei Berlin und Wirtschaftsdetektei Berlin, bieten unseren Mandanten jahrelange Erfahrung zu einem vernünftigen Preis. Ein professioneller Ermittlungsdienst der City Detektei Berlin ist nicht unerschwinglich. Die anfallenden Kosten haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Detektivkosten für Privatdetektiv
Honorar je Detektiv pro Std. 59,-€ incl. MwSt
Detektivkosten für Wirtschaftsdetektive
Honorar je Detektiv pro Std 59,-€ zzgl. MwSt
Personenauskünfte (Arbeitgeberermittlung, Adressenermittlung, Gewerbeauskunft, Bonitätsprüfung) ab 49,-€
GPS mit Onlineverfolgung (Live)/Bereitstellung Server, inkl. Auswertung
ab 49,-€ am Tag und nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Detektivkosten bundesweit erst ab Einsatzort
Personenauskünfte auf Anfrage – Über Personen lassen sich vielseitige Auskünfte in Erfahrung bringen. Daher teilen Sie uns bitte mit, welche Informationen Sie benötigen, damit wir Ihnen einen konkreten Preis nennen können. Ob Arbeitgeberermittlung oder Bonitätsprüfung, wir bieten Ihnen eine umfangreiche Palette an Informationsmöglichkeiten.
Personenauskünfte auf Anfrage
(Arbeitgeberermittlung, Adressenermittlung, Gewerbeauskunft, Bonitätsprüfung)
GPS mit Online-Verfolgung.( nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften) Die elektronische Überwachung kann aus verschiedensten Gründen notwendig sein. Unsere Detektei bietet Ihnen unter anderem GPS mit Online-Verfolgung an. Live verfolgen wir per GPS und setzen diese Technik zur Abwehr von Gefahren ein. Bei drohender Gefahr ist eine Personenüberwachung mit GPS-Verfolgung sinnvoll.
Pauschalangebot.
Sie können unsere Detektive auch ganztätig, dauerhaft oder nur für einige Stunden buchen. Wir bieten Ihnen für den Einsatz günstige Privatdetektive an. Als kompetenter Partner und Dienstleister in der Branche bieten wir Ihnen bei einer dauerhaften Buchung gern Rabatt an.
Pauschalangebote Tages- und Wochenpauschalen möglich
Vorabgespräch und Beratung – Die Beratung ist kostenlos. Sie teilen uns Ihr Anliegen mit, wir informieren und beraten Sie. Ebenso sprechen wir Ihnen unsere Empfehlungen aus. Werden Sie gestalkt? Haben Sie Probleme im Unternehmen mit den Mitarbeitern? Wir beraten kostenlos und unverbindlich!
Beratung und Vorgespräch kostenlos
Abhörschutz – Aufspüren von Wanzen – Maßnahmen zum Abhörschutz sowie das Aufspüren von Wanzen ist eine professionelle Arbeit und kann sich als aufwendig herausstellen. Besonders in der Wirtschaft sind diese Dienstleistungen jedoch gefragt.Abhörschutz- Aufspüren von Wanzen etc. auf Anfrage
(Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%)
Beachten Sie bitte: (in diesen Fällen können Sie die anfallenden Detekteikosten zurück fordern)!!!
Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen erstattungsfähig und/oder erstattungspflichtig, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Gemäß § 823 BGB können Detektivkosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen hat.