Ein Arbeitgeber muss nicht beweisen, dass ein Mitarbeiter gesund ist. Er muss aber konkrete Tatsachen vorlegen, die ernsthafte Zweifel an der Krankschreibung begründen. Wer als Arbeitgeber Krankfeiern beweisen will, braucht also dokumentierte Fakten statt eines bloßen Verdachts, und die Beweise müssen rechtmäßig erhoben sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine ordnungsgemäße AU hat hohen Beweiswert.
- Der Arbeitgeber muss konkrete Tatsachen für ernsthafte Zweifel darlegen.
- Ist der Beweiswert erschüttert, muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung genauer darlegen.
- Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre sind nicht beliebig erlaubt.
Was muss ein Arbeitgeber beweisen, um Krankfeiern zu belegen?
Nach Ausführungen eines Arbeitsrechtlers ist eine ordnungsgemäß ausgestellte AU-Bescheinigung das wichtigste Beweismittel und besitzt einen hohen Beweiswert. Daran scheitern viele Versuche, Krankfeiern zu belegen: Ein Verdacht reicht nicht aus.
Der Arbeitgeber muss dabei weder beweisen, dass der Mitarbeiter gesund war, noch, dass die Krankheit vorgetäuscht wurde. Seine Aufgabe ist eine andere: Er muss zunächst konkrete Tatsachen darlegen und erforderlichenfalls beweisen, aus denen sich ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung ergeben.
Für kleine Betriebe heißt das praktisch: Wenn ein Arbeitgeber Krankfeiern beweisen will, zählen nachvollziehbare Fakten, die die AU in Frage stellen. Ob Ihre Fakten dafür genügen, lassen Sie im Einzelfall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Wann ist der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert?
Der Beweiswert gilt als erschüttert, wenn konkrete Tatsachen ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Ein Bauchgefühl genügt dafür nicht.
Ein häufiges Beispiel ist die Krankschreibung direkt nach einem abgelehnten Urlaubsantrag. Sie kann ein Verdachtsmoment sein, beweist aber für sich genommen noch keine vorgetäuschte Krankheit. Es braucht weitere Anhaltspunkte.
Gelingt es, den Beweiswert zu erschüttern, dreht sich die Lage: Dann muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung und deren Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit genauer darlegen und gegebenenfalls beweisen. Erst an diesem Punkt hilft Ihnen Ihre Dokumentation wirklich weiter.
Welche Indizien und Nachweise sind brauchbar?
Als geeignete Nachweise für Zweifel nennt die genannte Quelle:
- dokumentierte Äußerungen des Arbeitnehmers
- der zeitliche Ablauf von Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
- Urlaubsanträge und deren Ablehnung
- öffentlich zugängliche Beiträge in sozialen Netzwerken
- widersprüchliche Angaben
- erkennbare Auffälligkeiten der Bescheinigung
Die Sachlage ist in der Praxis selten eindeutig. Oft ist es nur ein Bauchgefühl, etwa wenn sich Krankmeldungen häufen oder regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten auftreten, wie auch die Firmenkunden-Seite der Techniker Krankenkasse beschreibt.
Dieses Bauchgefühl ist ein Anlass, genauer hinzusehen, aber noch kein Beweis. Soll der Arbeitgeber Krankfeiern beweisen, muss er daraus belegbare Einzelfakten machen.
Wie dokumentieren Sie einen Verdacht über längere Zeit?
Ein einzelner Vorfall ist selten aussagekräftig, ein Muster eher. Legen Sie deshalb für jeden Verdachtsfall eine sachliche Akte an, in der Sie nur Tatsachen festhalten, keine Vermutungen.
Diese Checkliste hilft beim Sammeln:
- Daten der Krankmeldungen und ihre Lage zu Wochenenden, Feiertagen, Schichtplänen oder Urlaub
- Urlaubsanträge, Ablehnungen und der zeitliche Abstand zur Krankmeldung
- schriftliche oder von Zeugen bestätigte Äußerungen des Mitarbeiters mit Datum
- widersprüchliche Angaben zu Beschwerden oder Erreichbarkeit
- Auffälligkeiten an der Bescheinigung selbst
- Screenshots öffentlich zugänglicher Beiträge mit Datum und Link
Bei berechtigten Zweifeln können Sie laut Techniker Krankenkasse bei der Krankenkasse eine Zusammenhangsanfrage stellen. Per Datenaustausch fragen Sie ab, ob vorhergehende Arbeitsunfähigkeiten derselben Krankheit zugrunde liegen. Die Anfrage klärt also, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt.
Suchen Sie außerdem das Gespräch mit dem Mitarbeiter und halten Sie es schriftlich fest. Mehr zur Abgrenzung finden Sie im Beitrag Mitarbeiter überwachen: Was ist erlaubt, was verboten?.
Was ist bei der Beweissicherung erlaubt und was nicht?
Die Beweiserhebung muss selbst rechtmäßig erfolgen. Eine unzulässige Überwachung oder ein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre ist nicht erlaubt. Beweise, die auf diesem Weg entstehen, können Ihnen im Streitfall schaden.
| Beweismittel | Einordnung |
|---|---|
| Dokumentierte Äußerungen des Mitarbeiters | geeignet |
| Zeitlicher Ablauf von Kündigung, Urlaub und AU | geeignet |
| Öffentlich zugängliche Beiträge in sozialen Netzwerken | geeignet |
| Heimliches Mitlesen privater Nachrichten | rechtlich kritisch, vorher prüfen lassen |
| Eingriffe in die Privatsphäre ohne konkreten Anlass | unzulässig |
Die Einordnung der letzten beiden Zeilen ist eine Faustregel. Ob ein Mittel im konkreten Fall zulässig ist, lassen Sie im Einzelfall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, auch zum Datenschutz.
Lässt sich Krankfeiern durch einen Detektiv beweisen?
Bei konkretem Verdacht kann ein Detektiv Tatsachen sammeln, etwa wenn der Mitarbeiter während der Krankschreibung offenbar einer anderen Tätigkeit nachgeht. Entscheidend ist, dass ein begründeter Anlass besteht und der Einsatz verhältnismäßig bleibt. Die Voraussetzungen erläutert der Beitrag Darf der Arbeitgeber einen Detektiv bei Krankschreibung einsetzen?.
Auch das Ergebnis muss tragen: Ein Bericht hilft nur, wenn er sachlich, nachvollziehbar und vor Gericht verwertbar ist. Dazu lesen Sie mehr im Beitrag Wann ist ein Detektivbericht gerichtsverwertbar?.
In der Praxis ist der Unterschied zwischen Verdacht und Beweiswert der Kern: Ein Detektiv ersetzt kein Gespräch und keine saubere Dokumentation, kann sie aber bei einem konkreten Anfangsverdacht ergänzen. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Verdacht und der Dauer der Fehlzeiten ab.
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber Fotos aus sozialen Medien als Beweis nutzen?
Als geeignetes Indiz nennt die Quelle öffentlich zugängliche Beiträge in sozialen Netzwerken. Sichern Sie sie mit Datum und Link. Ob die Nutzung im Einzelfall zulässig ist, lassen Sie rechtlich prüfen.
Wann kann der Arbeitgeber eine Zusammenhangsanfrage bei der Krankenkasse stellen?
Bei berechtigten Zweifeln kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse nachfragen, ob frühere Arbeitsunfähigkeiten derselben Krankheit zugrunde liegen. Das läuft per Datenaustausch. Ob die Zweifel im Einzelfall ausreichen, lassen Sie prüfen.
Was kostet es, einen Verdacht von einem Detektiv prüfen zu lassen?
Die Gesamtkosten hängen vor allem von der Einsatzdauer und der Anfahrt ab. Die Detektei nennt ihre Honorare auf der Seite Detektei Kosten. Das Vorabgespräch und die Beratung sind kostenlos.
Krankfeiern prüfen lassen: Unterstützung durch die City Detektei Berlin
City Detektei Berlin
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte haben und diese rechtssicher überprüfen lassen wollen, ist die Wirtschaftsdetektei unser Ansprechpartner. Auf der Seite Krankfeiern und Lohnfortzahlung beschreiben wir, wie wir bei Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ermitteln.
Bei uns arbeiten spezialisierte Detektive, viele mit langjähriger Erfahrung im Polizeidienst oder bei Behörden. Sie sprechen mit uns in einem festen Büro statt in einem Café. Das Vorabgespräch und die Beratung sind kostenlos. Abgerechnet wird stundengenau ohne versteckte Gebühren.
Wollen Sie als Arbeitgeber Krankfeiern beweisen lassen, erreichen Sie uns über die Kontaktseite der Detektei. Wir sind in Berlin, Brandenburg und bundesweit im Einsatz.


